Psychosoziale Beratung
Gesprächstherapie / Körpertherapie

Stephan Will

Staatl. anerk. Sozialpädagoge B. A.
Atemtherapeut

Sitzungen, Ablauf und Honorarkosten

  • Die Sitzungen finden gewöhnlich in meiner Praxis in Bad Bertrich statt.
  • Die normale Sitzungsdauer beträgt 50 min.
  • Auf Wunsch kann die Sitzungsdauer auf 75 min ausgeweitet werden.
  • Onlinesitzungen oder telefonische Beratungen können ebenfalls vereinbart werden.

Erstgespräch (ca. 20 min)

  • Kostenfrei
    Eine psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen erfordert viel Mut. Deshalb möchte ich Sie unbedingt ermutigen mit mir in Kontakt zu treten um ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren. Dort können wir zusammen herausfinden welcher der richtige Weg für Sie ist.

Psychosoziale Beratung und Einzelgesprächstherapie (50 min)

  • Honorar je Einheit:70,– €
    Eine Ermäßigung ist im Einzelfall nach Absprache möglich.

Psychosoziale Beratung und Einzelgesprächstherapie (75 min) 

  • Honorar je Einheit:100,– €

Gruppengesprächstherapie (50 min)

  • Honorar je Teilnehmer:40,– €

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ich rechne nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Private Krankenkassen übernehmen ggf. einen Teil der Kosten (Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach). Es besteht die Möglichkeit die Kosten für psychologische Beratung bei Ihrer Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Hierfür fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Welche Vorteile bietet die Selbstzahlung?

  • Entgegen der von den gesetzlichen Krankenkassen getragenen Richtlinienpsychotherapie benötigen Sie keine Diagnose und haben freie Methodenwahl
  • Diskretion und Sicherheit gegenüber Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Arbeitgeber
  • Geringe Wartezeiten für den Beginn einer Beratung oder einer Gesprächstherapie
  • Wahlfreiheit des für Sie passenden Therapeuten
  • Art und Dauer der Therapie wird von Ihnen selbst bestimmt
  • Keine unnötige Bürokratie durch Anträge, Formulare und Gutachten
  • Keine Einschränkungen für den Abschluss einer Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Keine 2jährige Sperrfrist nach einer Therapie für Kassenpatienten
  • Flexible und zeitnahe Termingestaltung - Sie können bei Bedarf jederzeit kurzfristig wieder einen Termin vereinbaren

Terminabsagen

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können stellt dies kein Problem dar sofern Sie mir dies rechtzeitig mitteilen. Sollte 24 Stunden vor dem Termin keine Absage vorliegen und der Termin von Ihnen nicht wahrgenommen werden, werde ich Ihnen 50,– € in Rechnung stellen.